Fulfillment by Amazon (FBA) als unkontrollierbares Risiko bei Preisfehlern?

Vor wenigen Tagen zeigten wir auf, welche Risiken für Onlinehändler von Preisfehlern in Kombination mit der zunehmenden Online-Vernetzung von Käufern ausgehen. Wir stuften die Problematik dieser Vernetzung, die zu einer weiten Verbreitung von Preisfehlern innerhalb kürzester Zeit führt, als für Unternehmen bedrohlich ein. Nun kam es erneut zu einem Preisfehler, der weitere Fragen aufwirft, verschiedene Schlussfolgerungen zulässt und diesmal aufgrund rechtsgültiger Kaufverträge die betroffenen Unternehmen existenziell treffen könnte.
Repricing-Software und deren Bedeutung
Ohne den Einsatz von Repricing Software zur Anpassung der Verkaufspreise an die Preise der, meist zahlreichen Wettbewerber auf Marktplätzen wie Amazon, sinkt für Onlinehändler die Wahrscheinlichkeit zufriedenstellende Umsätze zu erzielen, enorm. Nutzt nur einer der Wettbewerber ein Repricing-Tool, um v.a. von Amazon in der "Buy-Box" platziert zu werden, werden einzelne Produktangebot für die Käufer nahezu unsichtbar. Repricing-Software findet daher aufgrund des hohen "Mausefallen-Prinzips" eine zunehmende Verbreitung. Gewinnt nämlich ein Repricing-Anbieter nur einen Kunden in einer Reihe von Wettbewerbern, haben diese quasi keine Wahl und müssen ebenfalls automatische Preisanpassungen einsetzen, da die manuelle (stündliche) Anpassung von Preisen selbst bei kleinen Sortimenten nicht handhabbar und wirtschaftlich ist.
Preisfehler durch Repricing-Software
Nun kam es am 12.12.2014 bei RepricerExpress - einem solchem Repricing-Anbieter - zu einem Softwarefehler, der dazu führte, dass auf der Plattform amazon.co.uk die Artikel-Preise der RepricerExpress einsetzenden Händler für den Zeitraum von einer Stunde auf einen Penny reduziert wurden. Das bereits beschriebene Preisfehler-Vernetzungs-Szenario führte dazu, dass Waren im Wert von mehreren zehntausend Pfund von Käufern nahezu gratis erworben wurden.
Neuer Angriffspunkt für Preisfehler-Käufer: Fulfillment by Amazon (FBA)
Nun kommt beim Marktplatz Amazon.co.uk im Gegensatz zum Auktionshaus ebay kein unmittelbarer Kaufvertrag zustande, wodurch Händler auf Amazon eigentlich die Annahme des Käufer-Angebots ablehnen könnten und dadurch, außer evtl. verärgerten Kunden, kein monetärer Schaden entstehen würde. Da jedoch bei Artikel, die bei Amazon selbst eingelagert und mit dem Amazon Service "Fulfillment by Amazon" im Amazon Logistikzentrum ohne weitere Prüfung kommissioniert, verpackt und verschickt werden, die Prüfung der Bestellpreise seitens der Händler vor der Bestellannahme nicht möglich ist, kommt trotz des Preisfehlers ein Kaufvertrag zustande.
Tragweite und Risiken von Fulfillment-Preisfehlern
Alle Produkte eines Sortiments, die automatisiert von einem ausgelagerten Fulfillment-Dienstleister verschickt werden, weißen daher ein systemimmanentes Risiko auf, dass bei Preisfehlern ein nicht zu revidierender Kaufvertrag zustande kommt, der selbst bei den offensichtlichsten Preisfehlern (im akutellen Fall 1 Penny) nicht angefochten werden kann. Bleiben die Angebote im schlimmsten Falle mehrere Stunden über Nacht und nicht wie im aktuellen Fall "nur" eine Stunde online und verfügbar, wie dies z.B. beim Notebooksbilliger ebay-Preisfehler der Fall war, so kann der potentielle Schaden in unkontrollierbare Höhen wachsen. Im schlimmsten Falle, wie beim 1-Penny-Preisfehler, resultiert der Fehler im Konkurs des Unternehmens. Die Gefahr der automatischen Bestellbearbeitung ist dabei auch bei jedem anderen Fulfillment Dienstleister geben. Neben dem automatischen Versand von Wertkarten oder anderen digitalen Gütern durch die Shopsoftware auf digitalem Weg (z.B. per E-Mail), stellt die Fulfillment-Bearbeitung somit ein weiteres gravierendes Sicherheitsproblem in E-Commerce-Unternehmen dar.
Preisfehler + Fulfillment: Händler sind stets die Leidtragenden
Durch den automatisiert ablaufenden Versand von Fulfillment-Sendungen kommt, nach der verbreiteten Rechtsauffassung, stets ein gültiger Kaufvertrag zustande. Und ein Urteil über eine erfolgreiche Anfechtung eines Kaufvertrags nach erfolgter Lieferung, ist uns bis dato nicht bekannt. Dies bedeutet, dass neben der Fehlerquelle der Repricing-Software weitere mögliche Ursachen eines Preisfehlers verheerende Auswirkungen haben können, und dies unabhängig von der Fehlerursache, Fehlerart und dem eigentlichen Verursacher des Fehlers. Unberührt davon entstehen selbstredend eventuelle Schadensersatzansprüche des Händlers gegenüber dem Verursacher.
Mögliche Fehlerarten, bei denen durch automatisiertes Fulfillment ein Kaufvertrag zustande kommen kann:
- Softwarefehler im Preis-Import-Modul des jeweiligen Marktplatzes
- Softwarefehler im Preis-Export-Modul des Händlers
- Tippfehler jeder Art
- Manuell fehlerhaft angelegte Gutschein und Rabatt-Aktionen des Händlers (Kauf drei zahl eins)
- Manuell fehlerhaft angelegte Gutscheincodes des Marktplatzes (70% anstatt 7%)
- Softwarefehler bei der Kalkulation der Preise bei verwendeten Gutschein oder Rabatt-Codes
- Nicht sofort erkannter globaler oder partieller Preisberechnungs-Fehler im System des Marktplatz-Anbieters
- usw. (Alle erdenklichen technisch Fehler)
Aktives "Ausnutzen" von Preisfehlern durch Vernetzung
Schnäppchenjäger = Preisfehlerjäger. Preisbewusste Käufer, die sich in diversen Shopping-Communites über verschieden Angebote austauschen und dadurch auch eng vernetzt sind, begreifen Preisfehler zunehmend als "überdimensionierte Schnäppchen". Diese Mentalität und andere Faktoren erklären auch die stetig wachsende Zahl von Bestellungen bei Bekanntwerden eines Preisfehlers. Im aktuellen Fall werden die getätigen Bestellungen ähnlich Trophäen in den verschiedenen sozialen Medien gepostet: "I've just spend 80p on Amazon... for a few thousand pounds value..." oder "Es trifft ja niemand Armen..." Dies Beispiele und der aktuelle Fall zeigen, dass jedes Handelsunternehmen die Preisfehler-Risiken ernst nehmen sollte.
Mögliche Gegenmaßnahmen
Amazon hat als einer der ersten Marktplatz-Anbieter eine, zunächst optionale und demnächst zwangsaktivierte Preisfehler-Erkennung umgesetzt. Auch wenn die Einführung vermutlich aus der Sicht der Kunden (weniger Stornierungen von Bestellungen) konzipiert wurde, steigert sie doch in erheblichen Maße die Sicherheit auf seiten der Händler, bei auftretenden Preisfehlern keine finanziellen Verluste zu erleiden. Aber natürlich kann auch dieses System gestört sein, wodurch automatisiert abgewickelte Bestellungen dennoch zum fehlerhaften Preis versandt würden. Eine absolute Sicherheit wäre nur durch eine zwischengeschaltene, manuell durchzuführende Bearbeitungsfreigabe für die Bestellabwicklung gegeben.
Auch existieren erste Tools, welche bei der Preissetzung im eigenen Onlineshop die Marktpreise zur Überprüfung und Anpassung heranziehen. Da dadurch jedoch Preis-Fehler im Markt von außen in den Onlineshop gelangen können, ist wohl eine gut überlegte Chancen-Risiko Abwägung notwendig.
Fazit
Mittlerweile haben sich die aktuell betroffenen Händler u.a. in einer Facebookgruppe organisiert und schreiben kämperisch: "This group is for people who were affected by the December 12, 2014 glitch on Repricer Express and that are willing to fight for their money lost due to repricerexpress.comnegligence." Ob und wie schnell diese Forderungen Erfolg haben werden, bleibt hingegen offen.
Man muss festhalten: Den fortschreitenden Automatisierungs-Möglichkeiten und Funktionen von verschiedenen E-Commerce Shopsystemen und Marktplätzen stehen noch nicht geeignete Monitoring und Fehler-Präventions-Funktionen gegenüber. E-Commerce Lösungen werden sich in Zukunft auf ecomparo daher auch über Ihre Funktionen beim Management von Preisfehlern differenzieren können. Ähnlich dem, von Computern gesteuerten, Hochfrequenzhandel an den Börsen, werden auch zunehmend Produktpreise von Algorithmen errechnet. Welche Ausmaße und Kettenreaktionen dabei, sich gegenseitig beeinflussende Algorithmen, Softwarefehler und unbedachte Szenarien haben können, zeigen Börsenbeispiele aus der Vergangenheit.
Disclaimer: Die im Artikel enthaltenen Einschätzungen zu Kaufverträgen stellen keine Rechtsberatung dar.
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